"Ein kleiner Beitrag für eine nachhaltige Versorgung!"
Für ÖGK-Versicherte:
Selbstbehalt für Krankentransporte und
Krankenbeförderungen
„Ab 1. Juli 2025 kommt es zu einer Neuerung im Bereich der Krankenbeförderung und Krankentransporte. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt sozial verträgliche Kostenanteile für planbare Krankentransporte ein. Damit sollen strukturelle Verbesserungen erzielt und die Versorgung langfristig abgesichert werden.“
Quelle: ÖGK
Selbstbehalt für Ihre Krankenbeförderung? Wir klären Sie auf!
Als Vertragspartner für Krankenbeförderung möchten auch wir Sie über die Neuerung informieren. Hier klären wir deshalb die wichtigsten Details, Unterscheidungen und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Regelung für planbare Krankentransporte und Krankenbeförderungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Für Fahrten, die nicht dringend sind (z.B. regelmäßige Fahrten zur Therapie) wird ein kleiner Kostenanteil eingehoben:
- € 7,55 für Fahrten ohne Sanitäter (z. B. Taxi oder Fahrtendienst) = Krankenbeförderung
- € 15,10 für Fahrten mit medizinischer Begleitung (z. B. liegend oder im Tragsessel) = Krankentransport
Vom Selbstbehalt befreit sind:
- zeitkritische Transporte und Notfälle
- Kinder
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
- Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
FAQ - Häufig Gestellte Fragen
Selbstbehalt für Krankentransport und Krankenbeförderung
Sie sind ÖGK-Versichert? Sie möchten wissen, ob Sie vom neuen Selbstbehalt für Krankentransporte oder Krankenbeförderung betroffen sind? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wer muss Selbstbehalt zahlen?
Grundsätzlich betrifft die Neuerung ausschließlich Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse.
Zudem gilt, dass der Selbstbehalt nur bei planbaren und nicht akuten Fahrten zur Therapie, zum Arzt oder Ähnlichem eingehoben wird. Bei akuter medizinischer Versorgung wird weiterhin kein Selbstbehalt verrechnet. Nachfolgend finden Sie weitere Ausnahmen.
Welche Fahrten sind von der Neuerung ausgenommen?
Nicht jeder ÖGK-Versicherte, der einen Krankentransport oder eine Krankenbeförderung benötigt, muss dafür Selbstbehalt zahlen.
Vom Selbstbehalt ausgenommen sind Kinder, Personen mit einer Befreiung von der Rezeptgebühr sowie Patienten, die regelmäßig zu medizinisch notwendigen Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie transportiert werden.
Auch bei Notfällen, also bei Rettungs- und Notarzttransporten, bei denen eine sofortige medizinische Versorgung notwendig ist, fallen keine Kosten für die Versicherten an.
In all diesen Fällen übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse die Transportkosten zur Gänze.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Krankentransport bzw. Krankenbeförderung?
Der Selbstbehalt beträgt € 7,55 für Fahrten ohne Sanitäter (z. B. Taxi oder Fahrtendienst wie HelpCon Services) und € 15,10 für Transporte mit sanitätsdienstlicher Begleitung (z. B. liegend oder im Tragsessel wie z.B. Rotes Kreuz, Samariterbund und ähnliche).
HelpCon steht Ihnen als Dienstleister für Krankenbeförderung, also Fahrten ohne Sanitäter zur Verfügung. Das bedeutet, für Ihre Fahrt wird ein Selbstbehalt von € 7,55 direkt über die ÖGK verrechnet. Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein und kann nicht über den Fahrer abgewickelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenbeförderung?
Grundsätzlich werden die Begriffe Krankentransport und Krankenbeförderung oft synonym verwendet. Im Rahmen der neuen Regelung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird jedoch eine klare Unterscheidung getroffen:
- Ein Krankentransport ist eine Fahrt mit sanitätsdienstlicher Begleitung, zum Beispiel im Liegen oder im Tragsessel. Dafür fällt ein Selbstbehalt von € 15,10 an.
- Eine Krankenbeförderung hingegen wird ohne medizinisches Personal, etwa durch einen Fahrtendienst, durchgeführt. Der Patient sitzt dabei während der Fahrt. Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall nur € 7,55.
Diese Differenzierung soll eine faire und gezielte Abrechnung sicherstellen.
Wann ist der Selbstbehalt zu bezahlen?
Der Selbstbehalt wird von der ÖGK direkt und im Nachhinein eingehoben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Fahrer die Gebühr nicht entgegennehmen kann.
Ich bin nicht ÖGK-versichert, gilt die Neuerung trotzdem?
Die Neuerung gilt ausschließlich für ÖGK-Versicherte. Für Versicherte anderer Krankenkassen und Sozialversicherungsanstalten beachten Sie bitte die jeweils geltenden Regelungen.
Warum muss überhaupt ein Selbstbehalt bezahlt werden?
Der Selbstbehalt hilft mit, die Versorgung langfristig abzusichern und Transporte jenen zur Verfügung zu stellen, die sie aus medizinischen Gründen wirklich brauchen. Mehr Informationen dazu, stellt Ihnen die ÖGK auf ihrer Website zur Verfügung.
Ihre Gesundheit hat immer Vorrang!
Auch wenn ein kleiner Selbstbehalt vorgesehen ist, stellen Sie Ihre Gesundheit immer an erste Stelle. Bitte zögern Sie nicht, notwendige Transporte in Anspruch zu nehmen. Sicher ans Ziel zu kommen und rechtzeitig versorgt zu werden sind entscheidende Aspekte, die wichtiger sind als ein paar Euro.
Haben Sie weitere Fragen?
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine Krankenbeförderung bestellen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.